Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein Meilenstein für mehr digitale Teilhabe. Unternehmen, die digitale Produkte oder Services für Verbraucher anbieten, stehen damit in der Pflicht, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret?
Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen im privaten Sektor, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu entwickeln, dass sie von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen ohne zusätzliche Hürden genutzt werden können.
Gut zu wissen: Die Website von trademax24 wurde bereits entsprechend optimiert – mit klarer Struktur, barrierefreien Kontrasten und verständlicher Navigation.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Gesetz gilt für Anbieter folgender Produkte und Dienste:
- Produkte: Smartphones, Computer, Betriebssysteme, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals, Smart-TVs u. v. m.
- Dienstleistungen: Online-Shops, Bank- und Telekommunikationsdienste, digitale Ticket- oder Buchungssysteme, E-Book-Software etc.
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und max. 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen – bei Produkten jedoch nicht.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Das BFSG orientiert sich an den vier Grundprinzipien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines):
- Wahrnehmbarkeit – z. B. Alternativtexte für Bilder
- Bedienbarkeit – z. B. Tastatur-Navigation, zugängliche Menüs
- Verständlichkeit – z. B. klare Struktur, einfache Sprache
- Robustheit – z. B. Kompatibilität mit assistiven Technologien
Für digitale Angebote, die ab dem 28. Juni 2025 veröffentlicht werden, gelten diese Anforderungen verbindlich. In einzelnen Bereichen bestehen Übergangsfristen.
Vorteile der digitalen Barrierefreiheit
- Inklusion fördern: Alle Menschen erhalten gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten.
- Rechtssicherheit stärken: Einheitliche Standards sorgen für klare Vorgaben und Planungssicherheit.
- Nutzerfreundlichkeit verbessern: Barrierefreie Lösungen sind oft auch für andere Nutzergruppen leichter bedienbar.
- Marktvorteile sichern: Wer früh handelt, positioniert sich als modernes, kundenorientiertes Unternehmen.
Herausforderungen für Unternehmen
- Investitionen erforderlich: Technische Anpassungen oder Redesigns können Ressourcen binden.
- Komplexität meistern: Bestehende Systeme (Legacy-Systeme) lassen sich oft nur schwer anpassen.
- Ungleichheiten im Wettbewerb: Kleinstunternehmen sind teils ausgenommen – das kann zu Verzerrungen führen.
FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Ein deutsches Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act, das die Barrierefreiheit bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen ab 2025 vorschreibt.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle, die bestimmte digitale Produkte oder Services im B2C-Bereich anbieten. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen teils ausgenommen.
Welche Frist gilt für die Umsetzung?
Die Anforderungen gelten für alle neuen Angebote ab dem 28. Juni 2025. Für bereits bestehende digitale Angebote besteht eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bußgelder bis zu 100.000 €, Rückrufaktionen oder das Einstellen von Angeboten – plus Imageverlust.